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Wieso brauche ich ein Gutachten?

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten die alle einen bestimmten Zweck erfüllen.

Als erstes haben wir das Haftplicht-Gutachten. Dieses wird dann benötigt, wenn man unverschuldet in ein Schadenereignis verwickelt wird.

Wie der Name schon sagt, hat ein anderer einen Schaden verursacht und ich als Geschädigter (auch Anspruchsteller genannt) kann bei diesem Schädiger meinen Schaden ersetzt verlangen.

Um meinen Anspruch gegenüber meinem Schädiger bzw. der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen benötige ich ein fachlich fundiertes neutrales Gutachten auf dessen Basis dann die Versicherungen abrechnen bzw. regulieren können. Hierbei ist es wichtig, das man sich eines Sachverständigen bedient, der fachlich fundierte und brauchbare Gutachten erstellt und bei einem Verband Mitglied und dort auch geprüft worden ist.

Wenn ich nun selber einen Schaden verursache aber Kasko versichert bin, so zahlt die Versicherung meinen Schaden ebenfalls dann, wenn er nicht absichtlich herbei geführt worden ist. Hier brauche ich ein Kasko-Gutachten um es dann bei der Versicherung einzureichen. Viele Versicherungen haben eigene Technische Regulierer bzw. Arbeiten mit freien Gutachtern zusammen und beauftragen dann von sich aus einen geeigneten Sachverständigen. Hierzu muss man seine Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen, ob man selbst jemanden beauftragen darf, oder ob die Versicherung hier ein Weisungsrecht hat. Dies gilt für Teilkaskoschäden (Brand-, Wild- und Glasbruchschäden) und auch bei Vollkaskoschäden sowie bei Diebstahlschäden (Teil- oder Vollentwendung).

Besitze ich einen Oldtimer/Youngtimer und meine Versicherung benötigt einen Beleg über den Wert des Wagens, so brauche ich ein Wertgutachten. In diesem Gutachten wird dann neben der Historie des Fahrzeugs auch der Gesamtzustand sowie viele andere Punkte bearbeitet und dokumentiert.

Sachverständigenbüro Michael Endler | info@svbme.de